Leitlinien zur Regelauslegung
Auslegungshinweise der Schiedsrichterkommission des DSB
Vorbemerkung: Die
nachfolgenden Hinweise sollen häufig auftretende Zweifelsfragen bei der
Auslegung der FIDE-Regeln (FR) und der Turnierordnung (TO) des DSB
klären. Sie beruhen auf Beschlüssen der Schiedsrichterkommission des DSB
und wurden zuletzt am 04.01.2014 aktualisiert und
berücksichtigen auch die am 01.07.2014 in Kraft tretenden
Regeländerungen. Sie bezwecken, eine einheitliche Regelauslegung für den
Bereich des DSB zu gewährleisten.
Die Auslegungshinweise
richten sich an die Schiedsrichter des DSB. Bei offiziellen
Turnierveranstaltungen und Meisterschaften des DSB sind sie, soweit
nicht als Empfehlung ausdrücklich gekennzeichnet, für diese verbindlich.
Für andere schachliche Veranstaltungen stellen sie eine Richtlinie dar,
deren Beachtung seitens der Schiedsrichterkommission angeraten wird.
In
der nachstehenden Tabelle werden die fragliche Regelbestimmung, der
Regelungsgegenstand und der zugehörige Auslegungshinweis aufgelistet. In
der zweiten Spalte von rechts ist der Geltungsbereich vermerkt (TS =
Turnierschach, SS = Schnellschach, BS = Blitzschach).
Regelungs- bestimmung | Regelungs- gegenstand | Auslegungshinweis | Geltungs- bereich | Datum |
---|---|---|---|---|
FR Art. 1.1 | „am Zug" |
Ein Spieler ist am Zug, wenn der Gegner unter Beachtung der Regeln des Art. 4.7 seinen Zug ausgeführt hat. Daraus folgt, dass der Spieler, der gezogen hat, in jedem Fall auch die Uhr drücken darf, selbst dann, wenn der Gegner seinerseits seinen Zug schon ausgeführt haben sollte. |
TS, SS, BS | 04.01.2014 |
FR Art. 3.7 e | „Umgedrehter Turm" |
Setzt ein Spieler einen Turm in der Weise ein, dass dieser nach oben weist, dann gilt dies nach Loslassen der Figur als wirksame Umwandlung in einen Turm (vgl. FR Art. 4.4 d, 4.7. e). Etwaige Ansagen des Spielers (zB. „Dame“) ändern daran nichts. |
TS, SS, BS | 04.01.2014 |
FR Art. 4 | „Berührt-geführt“ | Beobachtet der SR eine Verletzung der Verpflichtung eines Spielers, eine berührte Figur zu ziehen bzw. zu schlagen, muss er von sich aus eingreifen. Er darf sein Tätigwerden nicht von einer Reklamation des gegnerischen Spielers abhängig machen. | TS, SS, BS | 04.01.2014 |
FR Art. 5.2 c | Remisvereinbarungen | Remisvereinbarungen sind nur „während der Partie“ gestattet. Vor Beginn sowie nach Beendigung der Partie getroffene Vereinbarungen sind unwirksam. Derartige Vereinbarungen werden vom SR nicht akzeptiert. In Übereinstimmung mit Ziff. 5 der FIDE Rating Regulations müssen beide Spieler mindestens einen Zug ausgeführt haben. | TS, SS, BS | 04.01.2014 |
FR Art. 6.5 | Standort der Uhr | Der SR platziert die Uhren einheitlich auf einer Seite des Spielertisches und zwar so, dass er sie jederzeit gut einsehen kann. | TS, SS, BS | 06.01.2007 |
FR Art. 6.7 a | Verspätetes Eintreffen | Der SR entscheidet nach Ablauf der Wartezeit in der Regel auf Partieverlust für den nicht oder nicht rechtzeitig erschienen Spieler. Von dem ihm eingeräumten Ermessen macht er nur in Fällen unvorhersehbarer Umstände Gebrauch. In keinem Fall dürfen bei einem Mannschaftskampf einzelne Bretter nach Rundenbeginn gestartet werden. | TS, SS, BS | 04.01.2014 |
FR Art. 6.7 a | Verspätetes Eintreffen | Ein Spieler ist „am Schachbrett“ erschienen, wenn er innerhalb der vorgeschriebenen Wartezeit im Spielbereich eintrifft. | TS, SS, BS | 04.01.2014 |
FR Art. 6.7 a | Verspätetes Eintreffen | Die Wartezeit läuft ab dem tatsächlichen Spielbeginn. | TS, SS, BS | 04.01.2014 |
FR Art. 6.7 b | Fehlen beider Spieler | Der SR macht von dem ihm eingeräumten Ermessen, die bis zum Eintreffen des Spielers mit den weißen Figuren verbrauchte Bedenkzeit anderweitig zu verteilen, keinen Gebrauch. | TS, SS, BS | 06.01.2007 |
FR Art. 6.10 | Zeitkorrektur bei Uhrendefekt | Entschiedet der SR, an der angezeigten Bedenkzeit Abzüge vorzunehmen, müssen dem betroffenen Spieler mindestens fünf Minuten Restbedenkzeit bis zur nächsten Zeitkontrolle verbleiben. | TS | 09.01.2010 |
FR Art. 7.1 | Zeitkorrektur bei Regelverstößen | Falls die tatsächliche
Zeitverteilung vor dem Regelverstoß nicht festgestellt werden kann,
sollte nach dem Dreisatz (Verhältnis Zahl der tatsächlich gespielten
Züge und verbrauchter Bedenkzeit zu Zahl der Züge unmittelbar vor dem
Regelverstoß) verfahren werden. Der Schiedsrichter sollte bei seiner Entscheidung, die Uhr zu korrigieren oder von einer Korrektur abzusehen, darauf achten, Störungen des Turnier-Zeitplans zu vermeiden. Geringfügige Korrekturen sollten in der Regel unterbleiben. |
TS | 04.01.2014 |
FR Art. 7.3 | Vertauschte Farben | Es wird empfohlen, eine Korrektur nur in den ersten fünf Minuten nach Freigabe der Bretter zu gestatten. | TS | 06.01.2007 |
FR Art. 8.1 e | Verhinderung der Partienotation | Ist es einem nicht behinderten Spieler nicht möglich, die Partie aufzuzeichnen, zieht der SR vor Partiebeginn zehn Minuten an der Gesamtbedenkzeit des betreffenden Spielers ab. | TS | 04.01.2014 |
FR Art. 8.5 a | Vervollständigung der Partieaufzeichnung | Die Verpflichtung zur Vervollständigung der Partieaufzeichnung besteht auch nach Beendigung der Partie. Weigert sich der betreffende Spieler, eine vollständige und lesbare Notation abzugeben, wendet sich der SR bei Mannschaftswettbewerben an den zuständigen Mannschaftsführer. Bleibt auch dies ohne Erfolg, vermerkt der SR den Vorfall im Spielbericht. | TS | 06.01.2007 |
FR Art. 8.7 | Unterschrift unter falsches Ergebnis | Bei Mannschaftswettbewerben macht der SR von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch und vermerkt im Spielbericht das tatsächlich erzielte Partieergebnis. Bei Einzelwettbewerben, insbe- sondere sofern nach dem Schweizer System gepaart wird, wird empfohlen, unter Berück- sichtigung aller Umstände des Einzelfalles eine angemessene Entscheidung zu treffen. Jedoch sollte in keinem Fall eine bereits veröffentliche Paarungsliste deshalb verändert werden. | TS | 06.01.2007 |
FR Art. 9.1 a | Remisvereinbarung vor Vollendung der vorgeschriebenen Mindestzügezahl | Ist durch Turnierreglement bestimmt, dass erst nach Ausführung einer festgelegten Anzahl von Zügen Remis vereinbart werden darf, erteilt der Schiedsrichter keine Zustimmung zu einer vorherigen Remisvereinbarung. | TS | 04.01.2014 |
FR Art. 9.1 a | Verhältnis zu Art. 9.2 und 9.3 | Auch wenn das Turnierreglement bestimmt, dass für eine bestimmte Anzahl von Zügen Remis nicht vereinbart werden darf, ist eine Remisreklamation nach Art. 9.2 und 9.3 statthaft. Missbrauchsfälle können wegen Verletzung von Art. 11.1 bestraft werden. | TS | 04.01.2014 |
FR Art. 9.1 b | Remisvereinbarung | Ein Turnierreglement lässt immer dann Remisver- einbarungen zu, wenn es keine abweichenden Regelungen im Sinne von Art. 9.1 a enthält. | TS | 09.01.2010 |
FR Art. 9.5 b | Unzulässige Remisreklamation | Ist die Remisreklamation unzulässig, so dass der SR nicht in die Sachprüfung eintreten darf (etwa, weil der reklamierende Spieler nicht am Zug ist), erfolgt keine Zeitkorrektur nach FR Art. 9.5 b. Der SR kann jedoch nach den allgemeinen Vor- schriften eine Strafe (auch Zeitstrafe) verhängen. | TS, SS, BS | 06.01.2007 |
FR Art. 11.3 b | Kommunikationsmittel | Der Schiedsrichter macht von der ihm eingeräumten Befugnis, einen Spieler und dessen Sachen zu durchsuchen, nur dann Gebrauch, wenn er den Verdacht hat, dass dieser Spieler unerlaubte Kommunikationsmittel mit sich führt. Er ist nicht verpflichtet, zu begründen, aufgrund welcher Umstände bei ihm der Verdacht entstanden ist. | TS, SS, BS | 04.01.2014 |
FR Art. 11.7 | Andauernde Verletzung der Schachregeln | Falls der SR auf Partieverlust erkennt, weil ein Spieler sich andauernd weigert, sich an die Schachregeln zu halten, gewinnt dessen Gegner die Partie, sofern dieser genügend Material hat, um mit einer beliebigen Anzahl von regelmäßigen Zügen Matt zu setzen. Andernfalls ist das Ergebnis des Gegners remis. | TS, SS, BS | 09.01.2010 |
FR Anhang A.4 | Beiderseitiger Blättchenfall | Sofern ein Schiedsrichter feststellt, dass beide Blättchen gefallen sind, beendet er die Partie, indem er auf remis erkennt. | SS, BS | 09.01.2010 |
FR Anhang A.4 b | König-Schlagen | Als regelwidriger Zug gilt auch das Schlagen des im Schach stehenden gegnerischen Königs. Falls die Uhr gedrückt wurde und daraufhin der Gegner dies reklamiert, führt das König-Schlagen zum Partieverlust. Wurde die Uhr nicht gedrückt, behält der Spieler das Recht, in regelkonformer Weise Gewinn zu beanspruchen. | SS, BS | 04.01.2014 |
FR Anhang G.5 | Entscheidung über die Remisreklamation | Im Zweifel schiebt der SR seine Entscheidung über eine wirksam geltend gemachte Remisreklamation hinaus. Fällt später das Fallblättchen, entscheidet der SR im Zweifel auf Verlust wegen Zeitüberschreitung. | TS, SS | 04.01.2014 |
FR Anhang G.5 | Entscheidung über die Remisreklamation | Eine Reklamation ist auch in klar vorteilhafter Stellung zulässig. In diesen Fällen wird der Geg- ner in der Regel keine Anstrengungen machen, die Partie mit normalen Mitteln zu gewinnen. Kommt der SR zu dieser Überzeugung, sollte er der Reklamation stattgeben. | TS, SS | 06.01.2007 |
FR Anhang G.5 | Aufgeschobene Entscheidung über die Remisreklamation | Es wird empfohlen, dass der SR von der ihm eingeräumten Befugnis, nach aufgeschobener Entscheidung über die Remisreklamation während des weiteren Verlaufs der Partie das Spielergebnis zu bestimmen, keinen Gebrauch macht. Er soll in der Regel abwarten, bis ein Fallblättchen fällt. | TS, SS | 06.01.2007 |
TO Ziff. A-13.3 | Spielbericht | Spricht der SR eine Ermahnung aus, kann darauf verzichtet werden, dies im Spielbericht zu vermerken, falls der betroffene Spieler die Maßnahme akzeptiert hat. Für alle anderen Maßnahmen nach TO Ziff. A-11.1.1 bleibt es bei der Berichtspflicht. | TS, SS, BS | 06.01.2007 |